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AGB

AGB

I. Zollvorschrift und Hinweis gemäß Bundesdatenschutzgesetz

Zollvorschrift
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Hinweis auf nicht bestehendes Widerrufsrecht:
Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend § 312 d Abs. 4 Nr. 6 BGB ein Widerrufsrecht bei der Bestellung von Heizöl im Rahmen von Fernabsatzverträgen nicht besteht.

Datenverarbeitung
Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung anfallende personenbezogene Daten werden bei uns und bei ausliefernden Stellen zweckgebunden verarbeitet und genutzt. Im Übrigen speichern, verändern oder übermitteln bzw. nutzen wir diese Daten ausschließlich im Rahmen der §§ 4 Abs. 1, 28 Abs. 1 und 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).



II. Allgemeine Geschäftsbedingungen der comOil Energie + Service GmbH – gelten nur für Unternehmer -

1. Allgemeines

1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und sind Bestandteil jedes zwischen uns und dem Kunden abgeschlossenen Vertrages.

1.2 Sie gelten nur für Verträge mit Unternehmern gemäß § 14 BGB. Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

1.3 Bei ständigen Geschäftsbeziehungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte.

1.4 Abweichungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

1.5 Die Unwirksamkeit einer oder eines Teils einer Klausel berührt den anderen Teil der Klausel(n) nicht.

2. Angebote

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.

2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind oder ihnen durch unsere Leistung entsprochen ist.

3. Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung

3.1 Unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, ohne Abzug sofort nach Empfang zahlbar. Alle Zahlungen des Kunden werden auf die älteste Forderung verrechnet.

3.2 Bei nicht fristgerechter Zahlung gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 286 ff. BGB, wobei der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vorbehalten bleibt.

3.3 Gegenforderungen berechtigen den Kunden nur dann zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, wenn sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind und auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt davon unberührt.

3.4 Die Abtretung von gegenwärtigen oder zukünftigen Gegenforderungen des Kunden ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist ausgeschlossen.

4. Lieferung von Mineralölprodukten, Versand, Streckengeschäfte

4.1 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit für den Kunden zumutbar. Überschreitet der Kunde durch seinen Abruf sein Kreditlimit oder kommt er in Annahmeverzug, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden. Bei Minderabnahme gilt der für die abgenommene Menge gültige Staffelpreis.

4.2 Die für die Preisberechnung maßgebende Feststellung der Liefermenge von Mineralölprodukten erfolgt mittels Durchlaufzähler. Maßgebend für die Qualität sind die von der Versandstelle (Raffinerie, ex Landtank, Lieferwerk oder Lager) festgestellten Daten.

4.3 Der Kunde hat für die rechtzeitige Bereitstellung von Verbindungen und Anschlüssen vom Transportfahrzeug zu den Lagertanks Sorge zu tragen, bei der Abnahme mitzuwirken und uns rechtzeitig auf erschwerte Auslieferungsverhältnisse (schlechte Zufahrt, langer Schlauchweg u. ä.) hinzuweisen.

5. Erfüllungsort und Gefahrübergang bei Lieferungen

Erfüllungsort ist für Lieferungen der Tank des Kunden.

6. Lieferstörungen

6.1 Höhere Gewalt, unverschuldete Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Lieferfristüberschreitungen oder Ausfall von Vorlieferanten, Rohstoff oder Energiemangel, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung und Verkehrsstörungen sowie staatliche Maßnahmen befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Leistung.

6.2 Wir sind nach unserer Wahl berechtigt, innerhalb angemessener Frist die ausgefallenen Mengen nachzuliefern oder vom Vertrag sofort oder später, ganz oder teilweise zurückzutreten. Reichen in den vorgenannten Fällen die uns zur Verfügung stehenden Warenmengen nicht aus, so sind wir berechtigt, gleichmäßige Kürzungen bei allen Leistungsverpflichtungen vorzunehmen; darüber hinaus sind wir von der Leistungsverpflichtung befreit.

7. Sicherheiten, Leistungsverweigerung

Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Vermögensverschlechterung bei oder nach Vertragsabschluss oder bei Zahlungsverzug des Kunden können wir Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. Kommt der Kunde dem Verlangen nicht nach, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche die Leistung einstellen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Das Eigentum an den gelieferten Waren bleibt zur Sicherung aller, auch künftig entstehender Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns gegen den Kunden zustehen, bis zur vollständigen Bezahlung dieser Forderung vorbehalten.

8.2 Im Falle einer Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir in Höhe des Rechnungswertes, hilfsweise in Höhe des wertmäßigen Anteils unserer Ware, Miteigentum an den neuen Sachen. Der Kunde verwahrt diese unentgeltlich für uns.

8.3 Der Kunde darf über die in unserem Allein-oder Miteigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang verfügen, solange er sich nicht im Verzug befindet. Alle Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware aus unseren gegenwärtigen und künftigen Warenlieferungen tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes mit allen Nebenrechten an uns ab. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentum haben, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der unserem Miteigentumsanteil entspricht. Der Kunde bleibt jedoch weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt.

8.4 Wir sind zur Forderungseinziehung befugt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt, insbesondere in Zahlungsverzug gerät, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist bzw. Zahlungseinstellung vorliegt. Auf Verlangen hat der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, uns alle für eine Forderungseinziehung notwendigen Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

8.6 Abtretungen und außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware und unsere Forderungen hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

8.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.

9. Gewährleistung

9.1 Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Verdeckte Sachmängel sind spätestens 8 Tage nach Erkennbarwerden und nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Lieferung der Ware geltend zu machen.
Kommt der Kunde den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, gilt die Ware als genehmigt. Der Kunde hat im Falle von Transportschäden die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen.

9.2 Ordnungsgemäß erhobenen und berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Lieferung mangelfreier oder fehlender Ware oder bei Einverständnis des Kunden durch Preisnachlass entsprechen. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge des Kunden nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß gewesen sei. Schlägt die Ersatzlieferung oder die Nachbesserung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen.

9.3 Soweit sich aus dem Nachstehenden nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden gegen uns – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften daher nicht für die Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; eine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

9.4 Beruht die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, gilt die Haftungsfreizeichnung aus 9.3 nicht. Ebenso gilt sie nicht, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich als solche vereinbart sein. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet nur eine nähere Waren-bzw. Leistungsbeschreibung und keine Zusicherung von Eigenschaften.
Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzen, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung entsprechend 9.3 ausgeschlossen.

9.5 Abgesehen von der Haftung gemäß 9.4 reicht unsere Haftung bis zur Höhe der Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung.

9.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt ab Gefahrübergang ein Jahr. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden (9.3), soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

9.7 Wir sind zur Gewährleistung nicht verpflichtet, solange der Kunde den unter Berücksichtigung des Mangels geschuldeten Teil des Entgelts nicht gezahlt hat.

10. Haftung

10.1 Eine über den Haftungsmaßstab von 9.2 bis 9.5 hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist unabhängig von der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

10.2 Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz bleiben davon unberührt.

10.3 Der Ausschluss bzw. die Beschränkung unserer Haftung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungs-bzw. Verrichtungsgehilfen.

11. Haftungsausschluss für Auskünfte

Auskünfte über Verarbeitungs-und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

12. Gerichtsstand, maßgebendes Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bochum oder nach Wahl des Klägers der für den Beklagten zuständige Gerichtsstand. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung, jedoch unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Handelskauf (CISG).

Stand: September 2008

Heizölpreise

Preise (je 100L incl. MwSt.)
vom 04.09.2010, 15:00 Uhr
Um den aktuellen Preis für Ihre PLZ zu berechnen, nutzen Sie bitte den Preisrechner.
PLZStadtPreis
96047Bamberg67.66€
12347Berlin65.26€
33647Bielefeld66.24€
28195Bremen64.45€
01067Dresden66.39€
40239Düsseldorf65.07€
99084Erfurt66.93€
45127Essen65.02€
60487Frankfurt66.29€
18273Güstrow65.77€
20354Hamburg64.72€
30419Hannover65.27€
34117Kassel66.14€
50679Köln/Bonn64.37€
24145Kiel65.45€
04103Leipzig66.45€
90441Nürnberg67.32€
66111Saarbrücken67.51€
54290Trier66.16€
97072Würzburg66.37€
Bitte beachten Sie:
Die genannten Preise beziehen sich auf eine Abnahmemenge von 3.000 Litern.

Diese Preise dienen Ihrer Information und Übersicht, sie stellen kein verbindliches Angebot dar.

Ein verbindliches Angebot für Ihre individuelle PLZ und Abnahmemenge erhalten Sie mit unserem Preisrechner.

Heizölpreis-Trend

Veränderung zum Vortag: steigendZu den Charts
Heizölpreis-Entwicklung
(Stand: 03.09.2010)
1 Woche Zu den Charts+1.41%
1 Monat Zu den Charts des letzten Monats-0.31%
3 Monate Zu den Charts der letzten 3 Monate-2.25%
6 Monate Zu den Charts der letzten 6 Monate+6.68%
1 Jahr Zu den Charts des letzten Jahres+24.80%

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