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Bevorratungsgesetz (ErdölBevG)

In Deutschland gültiges Gesetz über die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen. Es regelt Ölkrisenvorsorge und -management. Deutschland ist hiernach verpflichtet, Mindestvorräte an Erdöl und Erdölprodukten zu halten. Diese vorsorglichen Notfallreserven sollen die Verfügbarkeit von Öl in Zeiten von Versorgungsstörungen oder -engpässen sicherstellen. Überwacht werden die deutschen Ölkrisenvorräte vom Erdölbevorratungsverband (EBV) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Der EBV muss laut Gesetz jederzeit so viel Erdöl halten, wie in 90 Tagen nach Deutschland eingeführt wird. Mit diesen strategischen Ölreserven könnte also ein drei Monate andauernder Ausfall der Ölimporte ausgeglichen werden. Derzeit bevorratet der EBV ungefähr 15 Millionen Tonnen Rohöl und 9,5 Millionen Tonnen Mineralölerzeugnisse. Laut der europäischen Ölbevorratungsrichtlinie aus dem Jahr 2009 sind auch alle anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zum Aufbau eines nationalen Ölvorrats angehalten. Auch alle 29 Mitglieder der International Energy Agency sind dazu verpflichtet, Ölreserven zu schaffen.