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Civil Liability Convention (CLC)

engl.: Abkommen über die zivilrechtliche Haftung

Zwischenstaatlicher Vertrag über die Haftbarkeit von Schiffsbesitzern bei Ölverschmutzungen. Laut CLC ist grundsätzlich der Besitzer eines Öltankers für jegliche hierdurch entstehende Schäden verantwortlich. Das Abkommen geht auf einen Vertragstext aus dem Jahr 1969 zurück, wurde jedoch 1992 überarbeitet. Die CLC bildet heute gemeinsam mit dem Fondsübereinkommen die rechtliche Grundlage für einen internationalen Haftungs- und Entschädigungsmechanismus im Falle von Ölverschmutzungen.