Mehr als 50.000 zufriedene Kunden
Telefonische Bestellung: 040 5247680

European Agreement Concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road (ADR)

engl.: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Seit 1957 bestehendes Basisregelwerk mit europaweiter Gültigkeit, welches sicherheitsbedingte Bestimmungen zum Gefahrguttransport auf Straßen enthält. Werden gefährliche Güter auf diesem Weg befördert, müssen sie laut ADR unter anderem speziell verpackt und gekennzeichnet sein. Die Abkürzung ADR geht auf die offizielle französische Bezeichnung des Übereinkommens zurück: Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route. Der Transport vergleichbarer Waren auf Binnenwasserstraßen ist im ADN geregelt, während für den Schienenverkehr die RID greift.